Ueckermünde darf sich künftig „Seebad“ nennen
Die Stadt Ueckermünde im Landkreis Vorpommern-Greifswald kann sich künftig „Seebad“ nennen. Damit stimmte Innenminister Lorenz Caffier einem Antrag der Stadt auf Verleihung dieser kommunalverfassungsrechtlichen Bezeichnung zu. Diese wird dem amtlichen Gemeindenamen vorangestellt.
„Mit dem offiziellen Namenszusatz kann die Stadt auf ihre herrliche Lage als Hafenstadt am Stettiner Haff aufmerksam machen, was für viele potentielle Gäste sicher ein wichtiger Hinweis z.B. bei der Urlaubsplanung ist. Ich bin sicher, dass Ueckermünde dieses Potential aktiv nutzen und zum positiven Image unseres Landes als Urlaubs- und Tourismusland beitragen wird“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres Statusses, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben.
So darf sich die Stadt Neukalen „Peenestadt“ nennen (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“, die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2009) und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt, Güstrow ist seit 2006 die „Barlachstadt“ und Neustrelitz seit 2013 „Residenzstadt“.
Quelle: Nr. 210 – 07.11.2013 – IM – Ministerium für Inneres und Sport
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